für die Schwimmbäder (Hallenbad und Parkschwimmbad) der Stadt-Holding Dreieich GmbH.
Diese Haus– und Badeordnung gilt für den Schwimmbad-, Gastronomie- und Saunabereich.
§ 1 Zweck der Badeordnung
1. Die Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit.
2. Der Badegast soll Ruhe und Erholung finden. Die Beachtung der Badeordnung liegt daher im Interesse aller Besucher.
3. Die Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit Lösung der Eintrittskarte erkennt der Badegast die Bestimmungen der Badeordnung sowie allen sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
4. Die Badeordnung wird am Eingang ausgehängt.
5. Die persönliche Beaufsichtigung und Betreuung von Kindern obliegt den Eltern. Das Aufsichtspersonal ersetzt nicht die elterliche Aufsichtspflicht.
6. Bei Vereins- und Gemeinschaftsveranstaltungen ist der/die Übungsleiter/in für die Beachtung der Badeordnung verantwortlich.
7. Für die Schulen ist der/die Lehrer/in für die Beachtung der Badeordnung verantwortlich.
§ 2 Badegäste und Einlassverbote
1. Die Benutzung des Bades steht jedermann frei.
2. Kinder unter 8 Jahren dürfen die Schwimmbäder nur in Begleitung Erwachsener besuchen.
3. Epileptiker und geistig Behinderte dürfen das Parkschwimmbad nur im Beisein einer Begleitperson nutzen.
4. Einem Einlassverbot unterfallen Personen:
a) die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes, offenen Wunden oder Hautausschlägen leiden,
b) die betrunken oder durch sonstige Mittel berauscht sind,
c) gegen die ein Hausverbot oder ein Verweis i.S. d. § 14 Abs. 3 der Haus- und Badeordnung ausgesprochen wurde.
5. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
6. Kinder unter 6 Jahren haben keinen Zutritt in den Sauna – und Ruhebereich. Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 16 Jahren ist die Benutzung der Sauna nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.
§ 3 Fremdnutzung
1. Die Nutzung der Bäder zu erwerbsmäßigen Zwecken ist nur im Namen und im Auftrag der Stadt-Holding Dreieich GmbH zugelassen.
2. Die Schwimmbäder stehen Schulen und Schwimmvereinen der Stadt Dreieich zur Verfügung. Der Besuch ist mit der Betriebsleitung zu vereinbaren.
§ 4 Betriebszeiten
1. Die Betriebszeiten werden an den Badeingängen ausgehängt und öffentlich bekannt gegeben.
2. Ein Anspruch auf Benutzung der Schwimmbäder besteht nur im Rahmen der Betriebszeiten.
3. Die täglichen Betriebszeiten der Schwimmbäder können durch das Badepersonal eingeschränkt, verkürzt oder verlängert werden.
4. Die vorübergehende Schließung einzelner Einrichtungen oder des/der gesamten Bades/Bäder aus technischen oder anderen Gründen bleibt vorbehalten.
5. Bei Überfüllung können die Bäder für weitere Besucher zeitweise gesperrt werden.
§ 5 Eintrittskarten
1. Die Badegäste erhalten gegen Zahlung des festgesetzten Entgeltes nach dem jeweils geltenden Benutzungstarif eine Eintrittskarte. Die Höhe des Entgeltes wird öffentlich durch Anschlag in den Eingangsbereichen der Schwimmbäder bekannt gegeben.
2. Das Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
3. Das Betreten der Bäder und der Sauna ist nur mit gültiger Eintrittskarte erlaubt. Die Eintrittskarte ist dem Badepersonal auf Verlangen vorzuzeigen.
4. Gelöste Karten werden nicht zurückgenommen. Das Geld für verlorene oder nicht genutzte Eintrittskarten wird nicht erstattet.
5. Die Saisonkarten sind personengebunden, eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt. Bei Kartenmissbrauch werden die Karten sofort eingezogen und es erfolgt ein befristetes Hausverbot für alle Bäder der Stadt-Holding Dreieich von mindestens einer Woche. Die Stadt-Holding Dreieich GmbH behält sich das Recht vor, Kartenmissbrauch zur Anzeige zu bringen.
6. Störungen im Betrieb des Bades/der Bäder und/oder die Inanspruchnahme von Teilen des Schwimmbades für sportliche, schulische oder betriebsbedingte Zwecke, rechtfertigen keinen Anspruch auf Erstattung des ganzen oder teilweisen Eintrittspreises oder Schadenersatz.
§ 6 Badezeiten
1. Die Badezeit endet im Freibad eine ¼ Stunde, im Hallenbad eine ½ Stunde vor Ende der täglichen Betriebszeit.
2. Der Kartenverkauf wird im Freibad eine ½ Stunde, im Hallenbad 1 Stunde vor Beendigung der Betriebszeit eingestellt.
3. Das Ende der täglichen Badezeit wird durch Ansage bekannt gegeben.
§ 7 Aufbewahrung von Wertsachen, Kleidungsstücken und sonstigen Gegenständen
1. Für das Umkleiden können die Wechselkabinen, die kostenlos zur Verfügung stehen, benutzt werden.
2. Kleidungsstücke können in den Garderobenschränken gegen Hinterlegung eines Pfandbetrages kostenlos abgelegt werden. Die Garderobeschränke sind zum täglichen Betriebsschluss zu räumen.
3. Wertsachen wie Geld, Schlüssel, Führerschein oder ähnliches können in den hierfür vorgesehenen Wertfächern gegen einen Pfandbetrag hinterlegt werden.
4. Die Benutzung der Garderobeschränke sowie der Wertfächer erfolgt auf eigene Gefahr.
5. Der Kunde haftet bei Verlust des Kabinen-, Wertfach- oder Garderobenschlüssels. Er hat die vollen Kosten der Ersatzbeschaffung zu tragen. Der Verlust ist dem Badepersonal zu melden.
6. Das Schwimmbadpersonal kann die Annahme zur Aufbewahrung privater Gegenstände ohne Angabe von Gründen ablehnen.
§ 8 Verhalten im Bad
1. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
2. Sämtliche Anlagen und Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Für Beschädigungen und Verunreinigungen haften die Verursacher.
3. Für Abfälle jeder Art sind die aufgestellten Behälter zu benutzen.
4. Vor dem Betreten der Schwimmbecken sind zur Körperreinigung die Brausen zu benutzen.
5. Nichtschwimmer dürfen nur das Nichtschwimmerbecken benutzen, das Schwimmerbecken und das Sprungbecken dürfen nur Personen nutzen, die Schwimmen können. Schwimmen können im Sinne dieser Badeordnung bedeutet, dass man ohne fremde Hilfe und ohne Schwimmhilfen (z.B. Schwimmflügel, Schwimmbrett, Schwimmnudel, Schwimmkragen, Schwimmgürtel, Wasserball, etc.) 25 Meter am Stück schwimmen kann. Die Verwendung von Schwimmhilfen im Schwimmerbecken und Sprungbecken ist nicht gestattet.
6. Sprungbecken und Rutschbahnen können jederzeit von dem/der Schwimmmmeister/in vorübergehend gesperrt werden.
7. Fahrräder sind außerhalb des Schwimmbadgeländes abzustellen.
8. Die Benutzung von Bildaufnahmegeräten jeglicher Art (auch mobile Funkgeräte) ist im Sanitär- und Umkleidebereich nicht erlaubt.
9. Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Betriebsleitung.
10. Aus Rücksicht auf andere Besucher sind folgende Arten der persönlichen Körperpflege im gesamten Schwimmbadbereich untersagt: Das Rasieren von Körperhaaren oder sonstige Arten der Körperhaarentfernung, das Schneiden von Nägeln und sonstige Hornhautentfernung, das Schneiden und Färben der Haare.
11. Es ist nicht gestattet:
a) Gefäße aus Glas, jeglicher Art, in den Beckenumgangsbereich des Freibades mitzunehmen. Im Hallenbad sind Gefäße aus Glas jeglicher Art im gesamten Schwimmbad- und Saunabereich nicht zugelassen.
b) andere unterzutauchen / in die Schwimmbecken zu stoßen.
c) das Springen vom seitlichen Beckenrand des Sprungbeckens und von den Längsseiten der Schwimmerbecken.
d) Badegäste durch sportliche Übungen und Spiele zu belästigen.
e) im gesamten Schwimmbadbereich zu spucken.
f) im Schwimmbad mit Inlineskates, Skatboard, Kickboard, usw. zu fahren.
g) zu lärmen, der Betrieb von Rundfunk- und Tonbandgeräten und ähnlichen Musikinstrumenten.
h) im Umkleide-, Sanitär- und Beckenumgangsbereich des Freibades zu rauchen. Im Hallenbad herrscht überall Rauchverbot.
i) der Verzehr von Speisen und Getränken im Hallenbad außerhalb der gekennzeichneten Bereiche.
j) der Konsum von Cannabis. (Laut dem Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis, § 5 (2) ist der öffentliche Konsum von Cannabis in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite verboten).
§ 9 Badekleidung
1. Der Aufenthalt in der Schwimmhalle und in den Schwimmbecken ist nur in der üblichen Badekleidung gestattet. Die Entscheidung darüber, ob eine Badekleidung diesen Anforderungen entspricht, trifft der/die Schwimmmeister/in.
2. Schwimmflossen, Taucherbrillen, Paddle, usw. dürfen während des öffentlichen Badebetriebes in den Schwimmbecken nicht benutzt werden. Ausgenommen ist dies bei Veranstaltungen von Vereinen, Schulen, auf abgegrenzten Bahnen und bei Sonderveranstaltungen (z.B. waterfun, Spielnachmittag, etc.).
3. Die Badekleidung darf in den Schwimmbecken weder ausgewaschen noch ausgewunden werden. Hierfür sind die vorgesehenen Einrichtungen zu benutzen.
§ 10 Haftung
1. Die Badegäste benutzen die Bäder auf eigene Gefahr. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften – außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen der Bäder abgestellten Fahrzeuge. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eingetreten oder nicht erkannt werden, haftet der Betreiber nicht. Für einfache Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalspflicht). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art ausgeschlossen.
2. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigungen der Sachen durch Dritte. Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches werden keine Verwahrpflichten begründet. In der Verantwortung des Badegastes liegt es bei der Benutzung von Garderobenschränken und Wertfächern insbesondere diese zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren.
3. Bei Verlust der Zugangsberechtigung von Garderobenschrank- oder Wertfachschlüsseln, Datenträgern des Zahlungssystems oder Leihsachen wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt, der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge den zu erwartenden Schaden nicht übersteigt. Dem Badegast wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Pauschale ist. Die jeweiligen Beträge sind in dem gültigen Benutzungstarif für das Parkschwimmbad der Stadt-Holding Dreieich GmbH aufgeführt.
§ 11 Meldepflichten
1. Bei einem Unfall ist der/die Schwimmmeister/in sofort zu verständigen.
2. Diebstähle und Verstöße gegen die Badeordnung sind sofort dem/der Schwimmmeister/in zu melden.
§ 12 Fundgegenstände
Alle Gegenstände, die gefunden werden, sind an der Kasse abzugeben. Hierüber wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
§ 13 Wünsche und Beschwerden
Etwaige Wünsche und Beschwerden der Badegäste nimmt das Schwimmbadpersonal entgegen. Wenn möglich, schafft es sofort Abhilfe. Weitergehende Wünsche und Beschwerden sind der Betriebsleitung schriftlich anzuzeigen.
§ 14 Aufsicht
Die Aufsicht wird von dem/der jeweils diensthabenden Schwimmmeister/in vorgenommen.
1. Das Aufsichtspersonal übt das Hausrecht aus und hat für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, für Ruhe und Ordnung und für die Einhaltung der Badeordnung zu sorgen. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist deshalb uneingeschränkt Folge zu leisten.
2. Bei unvorherzusehenden Ereignissen (z.B. Gewitter, Sturm) sind die Anweisungen des Badepersonals zu befolgen.
3. Der/die Schwimmmeister/in ist befugt, Personen, die:
a) die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden,
b) andere Badegäste belästigen,
c) trotz Ermahnungen gegen die Bestimmungen der Badeordnung verstoßen,
aus den Einrichtungen zu verweisen.
Widersetzungen ziehen Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch nach sich.
§ 15 Zusätzliche Bestimmungen für die Benutzung der Sauna
1. Einlassschluss ist 1,5 Stunden und Saunaschluss ist 30 min vor Ende der offiziellen Öffnungszeit.
2. Die Benutzung des Saunabades erfolgt, auch wenn sämtliche Baderegeln beachtet werden, stets auf eigene Gefahr. In Zweifelsfällen ist über die Zuträglichkeit vorher der Arzt zu befragen.
3. Die Saunaanlange ist ein textilfreier Bereich. Die Benutzung der Schwitzräume ist nur unbekleidet gestattet.
4. Jeder Badegast ist verpflichtet, vor dem Beginn des Saunabades eine Körperreinigung vorzunehmen.
5. Die Benutzung der Saunakabinen ist nur mit einem ausreichend großen Liegehandtuch gestattet. Jede Verunreinigung der Bänke durch Schweiß ist zu vermeiden. Die Handtücher sind beim Verlassen des Sauna-Raumes mitzunehmen. Jedes Trocknen von Handtüchern oder Wäsche in den Saunakabinen ist mit Rücksicht auf die dadurch verursachte Luftverschlechterung untersagt.
6. Bei Benutzung der Saunakabinen hat der Badegast zu beachten, dass die hohen Temperaturen, 40°C am Fußboden bis 100°C an der Decke, für diesen Raum charakteristisch sind. Entsprechende Vorsicht ist geboten. Eine Berührung des Ofens ist ebenso zu unterlassen, wie das Hantieren an Thermostaten, Thermometern und anderen Einrichtungen der Saunakabinen.
7. Die aufsteigenden Bänke verlangen ein vorsichtiges Besteigen der einzelnen Stufen. Das gleiche gilt für das Wiederhinabsteigen.
8. Sitzunterlagen aus Schaumgummi, Plastik, Zeitungen oder Druckschriften dürfen nicht mit in die Saunakabinen genommen werden.
9. Aus Gründen des eigenen Vorteils, aber auch mit Rücksicht auf andere Badende sollte jeder Sauna Benutzer in den Saunaräumen ruhig auf seinem Platze verweilen. Entspanntes Sitzen oder Liegen mit abschließendem Aufsetzen wird empfohlen.
10. Wasseraufgüsse erfolgen durch die automatischen Aufgussanlagen bzw. durch das Badepersonal. Aufgüsse durch Badegäste sind nicht gestattet.
11. Das Mitbringen von Spirituosen oder stark riechenden Essenzen, insbesondere das Aufschütten solcher Substanzen oder gar brennbarer ätherischer Öle auf den Ofen, ist streng verboten. Die eigene Sicherheit und das Leben der Mitbadenden sind durch einen Verstoß gegen diese Vorschrift auf das höchste gefährdet, da sich solche Substanzen, wenn sie nicht in geeigneter Weise im Wasser verteilt sind, im Ofen entzünden und zu Sauna-Bränden führen können.
12.Der Sauna-Raum ist ruhigen Schrittes zu verlassen, und die Tür leise zu schließen. Die Aufenthaltsdauer im Sauna-Raum soll sich nach dem eigenen Behagen und Wohlfühlen richten und nicht nach der Uhr.
13. Aus Rücksicht auf andere Besucher ist das Rasieren von Körperhaaren oder sonstige Arten der Körperhaarentfernung, das Schneiden von Nägeln und sonstige Hornhautentfernung, das Schneiden und Färben der Haare in der Sauna nicht gestattet.
14. Das Umkleiden hat in den hierfür vorgesehenen Umkleidekabinen zu erfolgen.
15. Es wird dringend empfohlen, vom Sauna-Raum aus auf dem kürzesten Wege das Freiluftbad aufzusuchen. Die Wirkung der Saunawärme auf die Kreislaufverhältnisse verlangt, dass man im Freiluftbad mit ruhigen Schritten auf und ab geht. Gymnastik ist zu unterlassen. Auch das Stillstehen direkt nach dem Saunagang sollte vermieden werden, da das Blut in die Beine absacken und dies zu einer Unterversorgung das Gehirns mit Sauerstoff (Ohnmacht) führen kann.
16. Vor Benutzung des Eintauchbeckens ist der Körper vom Schweiß zu reinigen. Mit Rücksicht auf die anderen Badegäste und zur Vermeidung von Unfällen darf in das Becken nicht eingesprungen werden.
17. Die Benutzung der Fußwärmbecken dient nur der Erwärmung der Füße und der Kreislaufwirksamkeit. Die Benutzung dieser Becken zur Fußreinigung ist untersagt.
18. Auf den Liegen ist ein Liegetuch unterzulegen oder ein Bademantel zu tragen. Stühle und Liegen dürfen nicht mit Handtüchern o. ä. Dauer reserviert werden.
19. Die Benutzung von Bildaufnahmegeräten und Mobilen Funkgeräten ist in der gesamten Saunaanlage nicht erlaubt.
20. Die Betätigung von technischen Anlagen hat ausschließlich durch das Badepersonal zu erfolgen. Jedes Hantieren an Einrichtungen des Bades, die nicht für die unmittelbare Benutzung durch den Badegast vorgesehen sind, hat zu unterbleiben. Der Aufenthalt hinter dem Thekenbereich ist Badegästen untersagt.
Dreieich, den 14.09.2023
Steffen Arta
Geschäftsführung - Stadt-Holding Dreieich GmbH