Corona Regeln

 

Für Hallenbad und Sauna gilt 3-G.

 

Unter die 3-G Regelung fallen:

vollständig geimpfte Personen / genesene Personen / Personen mit negativem Antigen-Schnelltest

(Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, beziehungsweise negativer PCR-Test nicht älter als 48 Stunden)

 

 (Bitte Nachweis und Lichtbildausweis mitbringen)

 

Kinder unter sechs Jahren sowie Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind ausgenommen und müssen keinen der genannten Negativnachweise erbringen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können das Schülertestheft vorlegen. Wer regelmäßig an den schulischen Testungen teilnimmt beziehungsweise entsprechende Testnachweise von zertifizierten Teststellen darin eintragen lässt, benötigt keine weiteren Testnachweise.

 

 

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