AGB

AGB_Test

Stadt-Holding Dreieich GmbH/Schwimmbäder, Eisenbahnstraße 140 63303 Dreieich

- im nachfolgenden SHD -

I. Anwendungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf das Rechtsverhältnis zwischen der SHD und den Kunden Anwendung, die Eintrittskarten / Veranstaltungskarten erwerben, im direkten Kauf (Vorverkaufsstelle), nach telefonischer Bestellung oder Bestellung über Internet. Die AGB gelten für sämtliche Leistungen der SHD im Rahmen dieses Rechtsverhältnisses (Verkauf und Lieferung von Eintrittskarten sowie Kartengutscheinen, Reservierung, Hinterlegung).

II. Vertragsbeziehungen

1. Die SHD verkauft Eintrittskarten für Veranstaltungen. Diesbezüglich wird eine Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und der SHD begründet; mit dem Kauf der Eintrittskarte erworbene Rechte und Pflichten bezüglich der Veranstaltung bestehen innerhalb dieses Vertragsverhältnisses. Hierzu zählen insbesondere Ansprüche im Zusammenhang mit Ausfall/Absage der Veranstaltung sowie Termin- oder Programmänderungen,

2. Kauft ein Kunde Eintrittskarten bei der SHD, begründet sich zwischen diesen ein weiteres, gesondertes Vertragsverhältnis. Leistung der SHD ist die Übergabe/Versendung von Eintrittskarten nach den Vorgaben des Kunden (Veranstaltung, Termin, Ort, Preisklasse, etc.). Verpflichtung des Kunden ist es, für diese Leistungen an die SHD die vereinbarte Service-, System- und Vorverkaufsgebühr zu zahlen. Diese Gebühren werden in der Kartenverkaufsofferte der SHD bezeichnet und ihre Höhe beziffert.

III. Vertragsabschluss

Die Kartenbestellung des Kunden in der Vorverkaufsstelle, per Telefon oder über Internet-Anschluss, ist ein Angebot zum Vertragsabschluss. Ein Vertrag kommt erst mit Annahme dieses Angebotes durch die SHD zustande. Diese Annahme wird auch konkludent dadurch erklärt, dass die SHD dem Kunden die bestellten Karten übergibt (Vorverkaufsstelle), dem Kunden Mitteilung darüber macht, dass die bestellten Eintrittskarten für ihn im System gebucht wurden (telefonische Bestellung, Internet), oder die bestellten Karten dem Kunden übersandt, oder an der Kasse hinterlegt werden. Mit Annahme des Kundenangebotes durch die SHD werden die unter Ziff. 2. bezeichneten Vertragsbeziehungen begründet.

Bei Bestellung über das Internet wird sich die SHD um unverzügliche Benachrichtigung des Kunden für den Fall bemühen, dass es eine Kartenbestellung nicht annimmt, z.B. weil die bestellten Karten oder Teile eines solchen Kontingentes nicht mehr zur Verfügung stehen.

IV. Versand, Hinterlegung

1. Die SHD ist berechtigt, für den bestellungsgemäßen Versand von Veranstaltungskarten zusätzlich zur Service- und Systemgebühr eine Versandgebühr pro Auftrag gegenüber dem Kunden zu berechnen. Mit der Versendung von Eintrittskarten erfüllt die SHD eine Schickschuld gegenüber dem Kunden. Die Versendung erfolgt auf Kosten und auf Risiko des Kunden, die SHD behält sich die Wahl des Versandunternehmens vor.

2. Bei einzelnen Veranstaltungen können auf Wunsch des Kunden gekaufte Veranstaltungskarten an der Kasse hinterlegt werden. Die Bestellung des Kunden sowie die Vereinbarungen mit der SHD zur Hinterlegung der Veranstaltungskarten an der Kasse begründen eine rechtsverbindliche Vereinbarung über den Kauf der Karten. Auch wenn der Kunde hinterlegte Karten nicht abholen sollte, befreit ihn dies nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises bzw. begründet sich daraus kein Anspruch auf Rückerstattung desselben.

V. Zahlungsregelung

Im Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der SHD gelten die vorgesehenen, z.B. im Bestellformular aufgeführten Zahlungsmittel. Der Kunde ist mit seiner Zahlung vorleistungspflichtig. Die SHD ist berechtigt, die Versendung von bestellten Veranstaltungskarten zurückzustellen, bis sichergestellt ist, dass das Konto des Kunden für den Kartenpreis ausreichende Deckung aufweist, unter der Voraussetzung, dass ein rechtzeitiger Zugang der Veranstaltungskarten beim Kunden vor Veranstaltungstermin gewährleistet bleibt. Im Übrigen ist die SHD berechtigt, bereits ausgelieferte Karten vom Kunden zurückzufordern, sofern vom Kunden übersandte/übergebene Schecks, bzw. erteilte Einzugsermächtigungen seitens der von ihm beauftragten Bank nicht eingelöst bzw. nicht ausgeführt werden, oder Rückbelastungen erfolgen. Der Kunde hat der SHD die finanziellen Aufwendungen zu erstatten, die ihr durch die vorbezeichneten Rückabwicklungen entstehen. Daneben stehen der SHD sämtliche sonstigen Rechte und Ansprüche gegen den Kunden zu, die sich bei Verzug oder Nichtleistung des Kartenpreises aus den einschlägigen gesetzlichen Regelungen ergeben.

VI. Ermäßigter Kartenpreis

Sofern der Kunde Eintrittskarten zum ermäßigten Kartenpreis erworben hat, ist er verpflichtet, gegenüber dem Einlasspersonal an der Kasse die erforderlichen Nachweise für die Berechtigung der Ermäßigung vorzulegen. Andernfalls muss der Kunde damit rechnen, dass ihm der Einlass zur Veranstaltung verweigert wird, ohne dass er einen Anspruch auf Rückerstattung des Kartenpreises hat.

VII. Rücknahme

Der Kunde hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass die SHD oder der Veranstalter Eintrittskarten zurücknehmen oder umtauschen. Ausnahme hiervon ist der Fall, das aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen die Rückabwicklung des Kartenkaufs durchzuführen ist. Auch die Risiken der Verhinderung des Veranstaltungsbesuchs aufgrund Erkrankung des Kunden oder des bei ihm eingetretenen Verlustes oder der Zerstörung der gekauften Eintrittskarten, liegen beim Kunden. Dem Kunden stehen in diesen Fällen keine Ansprüche gegen die SHD oder den Veranstalter zu.

VIII. Ausfall der Veranstaltung / Verlegung des Veranstaltungstermins

1. Bei Ausfall/Absage der Veranstaltung hat der Kunde keinen Anspruch auf Erstattung des von ihm gezahlten Kartenpreises nebst der Vorverkaufsgebühr.

2. Sofern eine Veranstaltung terminlich verlegt wird, behält grundsätzlich die erworbene Eintrittskarte für den Kunden auch für den geänderten Termin Gültigkeit. In Ausnahmefällen, die vom Veranstalter bestimmt werden, kann es zu einem Umtausch der Eintrittskarte kommen, der an der Vorverkaufsstelle vorzunehmen ist. Terminverlegung begründet keinen Anspruch des Kunden auf Rückgabe der Eintrittskarte gegen Rückerstattung des Kartenpreises. Es obliegt vielmehr der Entscheidung des Veranstalters, ob er, ohne entsprechende Verpflichtung, im Falle der Terminverlegung Veranstaltungskarten zurücknimmt.

IX. Beanstandungen

Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Erhalt die Veranstaltungskarten auf Richtigkeit der Anzahl, der aufgedruckten Preise sowie sämtlicher Einzelheiten zur Veranstaltung (Art der Veranstaltung, Datum, Uhrzeit, Veranstaltungsort) zu überprüfen. Reklamationen fehlerhafter Tickets müssen unverzüglich, binnen zweier Werktage nach Erhalt der Veranstaltungskarten gegenüber der SHD geltend gemacht werden. Reklamationen nach Kartenversand haben schriftlich zu erfolgen, entweder per e-mail an schwimmbaeder@sh-dreieich.de , oder per Post an: Stadtwerke Dreieich GmbH, Eisenbahnstraße 140, 63303 Dreieich. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Poststempel, bzw. das Eingangsdatum der e-mail.

X. Haftungsregelung

1. Die SHD haftet nicht für Inhalt, Besetzung, Ablauf und Qualität der Veranstaltung, für welche der Kunde mit dem Erwerb der Eintrittskarte Zutrittsrecht erlangt hat. Auch für sonstige Nebenleistungen, die mit der Durchführung der Veranstaltung verbunden sind, übernimmt die SHD keinerlei Haftung gegenüber dem Kunden, so z.B. nicht für die Richtigkeit der vom Veranstalter übermittelten Informationen zur Veranstaltung. Daher übernimmt die SHD keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Angaben bezüglich Veranstaltungen, insbesondere bezüglich Veranstaltungstermin, Veranstaltungsort und Kartenpreisen,

2. Sollten durch die oder im Zusammenhang mit der vertraglichen Leistung der SHD gegenüber dem Kunden ein Schaden entstehen, ist ein Ersatzanspruch des Kunden nur begründet, wenn der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz der SHD bzw. seinen angestellten Mitarbeitern beruht.

XI. Datenbearbeitung, Datenschutz

Die personenbezogenen Daten des Kunden werden unter strenger Beachtung der gesetzlichen Datenschutzregelungen (DSGVO) in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang, im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und genutzt. Bezüglich weiterer Einzelheiten hierzu, insbesondere bezüglich der für die SHD damit begründeten Pflichten sowie der Rechte des Kunden wird auf die Datenschutzerklärung unter https://schwimmbaeder-dreieich.de/datenschutzerklaerung/ Bezug genommen.

XII. Gerichtsstand, Anwendbares Recht

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus einem Kartenvorverkaufsgeschäft zwischen der SHD und einem Kunden ergeben oder im Zusammenhang mit einem solchen stehen, ist Offenbach am Main.

XIII. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Regelungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus rechtlichen Gründen unwirksam sein oder werden, soll hiervon unberührt die Gültigkeit und Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen Bestand behalten. Die unwirksame Regelung ist in diesem Falle durch eine solche zu ersetzen, die in rechtlich zulässiger Weise dem Inhalt der unwirksamen Regelung entspricht oder möglichst nahe kommt.

Dreieich, Mai 2020

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